Muster – wirksam erst nach beiderseitiger Unterzeichnung · Stand: 28. September 2026
Die nachstehenden Parteien beabsichtigen einen vertraulichen Austausch über ein Immobilienvorhaben. Sie schützen dabei gleichermaßen die Interessen von Eigentümern, Interessenten, Nutzern und weiteren Beteiligten. Die Vereinbarung gilt gegenseitig: Jede Partei kann Informationen offenlegen und empfangen.
Vertragsparteien und Vorhaben
Partei 1: Usedom Connection GmbH, Dorfstraße 27, 17392 Butzow, Deutschland. Amtsgericht Stralsund · HRB 22423. Vertreten durch Geschäftsführer Patrick Staniek.
Partei 2: Firma und Rechtsform, Geschäftsanschrift, Registerangaben und vertretungsberechtigte Person sind im PDF einzutragen. Ebenso das konkrete Vorhaben, der Prüfungs- und Gesprächszweck sowie gegebenenfalls zuvor übermittelte Informationen.
1. Zweck und Reichweite
Geschützt wird der Austausch zur Prüfung, Anbahnung und gegebenenfalls Begleitung des oben bezeichneten Vorhabens. Dazu können Erwerb, Verkauf, Anmietung, Vermietung oder Entwicklung von Logistik- und Sonderimmobilien einschließlich Standorten im Defense-Umfeld und Bunkeranlagen gehören. Der konkrete Zweck ist vor Unterzeichnung einzutragen.
Die Vereinbarung erfasst Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit diesem Zweck zugänglich macht, sowie die oben ausdrücklich bezeichneten früheren Mitteilungen. Sie begründet keine rückwirkende Haftung für Handlungen vor ihrem Abschluss. Jede offenlegende Partei darf nur Informationen weitergeben, zu deren Weitergabe sie berechtigt ist.
2. Was vertraulich bleibt
Vertraulich sind nicht öffentliche Angaben, die gekennzeichnet sind oder deren Schutzbedürftigkeit sich aus Inhalt oder Umständen ergibt – unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich, digital, bildlich oder bei einer Besichtigung mitgeteilt werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Identität und Beteiligung von Parteien, Eigentümern, Interessenten, Nutzern und deren Ansprechpartnern; schon das Bestehen eines Kontakts, eines Interesses, von Gesprächen oder Verhandlungen sowie deren Stand und Ergebnis;
- Objektidentitäten, Adressen, Lageangaben, Pläne, Fotos, technische und wirtschaftliche Daten, Preisvorstellungen, Finanzierungsinformationen und Vertragsinhalte;
- Suchprofile, Nutzungsabsichten, betriebliche Abläufe und nicht eingestufte Angaben zu Schutz- und Sicherheitsanforderungen;
- Kopien, Gesprächsnotizen, Auswertungen und andere Unterlagen, soweit sich daraus solche Informationen ergeben.
Eine allgemeine Beschreibung des eigenen Unternehmens oder Geschäftsfelds bleibt zulässig, sofern sie keine geschützten Beziehungen, Vorhaben oder Informationen offenlegt oder erkennbar macht.
3. Zweckbindung und Schutz
Die empfangende Partei verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei in Textform veröffentlicht sie diese nicht und nutzt sie weder als Referenz noch für Werbung, Presse, soziale Medien oder öffentliche Objektangebote. Auch eine anonymisierte Darstellung ist unzulässig, wenn Beteiligte oder Vorhaben daraus erkennbar werden.
Die empfangende Partei trifft der Schutzbedürftigkeit angemessene organisatorische und technische Maßnahmen gegen unberechtigten Zugang, Verlust und Weitergabe. Kopien und Zugriffe sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen; eine Offenlegung an öffentlich zugängliche Dienste mit eigener Weiterverwendung oder Veröffentlichung der Inhalte ist nicht gestattet. Weitergehende Schutzvorgaben und geeignete Übermittlungswege stimmen die Parteien vor einem entsprechenden Austausch ab.
Kontaktaufnahmen zu Dritten, die unter Nutzung vertraulicher Angaben das Vorhaben oder die Beteiligung einer Partei offenlegen würden, bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung in Textform. Unabhängig bestehende Geschäftsbeziehungen und rechtmäßig anderweitig bekannte Informationen bleiben unberührt.
4. Eng begrenzter Empfängerkreis
Zugang erhalten nur Organmitglieder, Beschäftigte und berufliche Berater, die ihn für den vereinbarten Zweck benötigen und durch vertragliche oder gesetzliche Verschwiegenheitspflichten mindestens gleichwertig gebunden sind. Die empfangende Partei informiert sie über Zweck und Vertraulichkeit und wirkt auf die Einhaltung dieser Vereinbarung hin.
Weitere Empfänger, insbesondere verbundene Unternehmen, Finanzierungspartner, Investoren und Untervermittler, bedürfen der vorherigen Zustimmung der offenlegenden Partei in Textform. Technische Dienstleister dürfen nur im erforderlichen Umfang und unter angemessener vertraglicher Vertraulichkeitsbindung einbezogen werden. Eine Zustimmung zur Weitergabe hebt den Schutz nicht auf. Für eingesetzte Personen haftet jede Partei nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Ausnahmen und zulässige Offenlegungen
Der Schutz gilt nicht, soweit die empfangende Partei darlegen kann, dass Informationen ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, ihr bereits rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, ihr rechtmäßig von einem hierzu berechtigten Dritten ohne entsprechende Bindung überlassen wurden oder unabhängig vom geschützten Austausch entwickelt wurden. Einzelne öffentliche Bestandteile machen eine vertrauliche Zusammenstellung nicht automatisch öffentlich.
Zwingende gesetzliche Pflichten und rechtmäßige behördliche oder gerichtliche Anordnungen bleiben unberührt. Die Offenlegung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Soweit rechtlich erlaubt und ohne Vereitelung des Offenlegungszwecks möglich, informiert die empfangende Partei die andere vorher und wirkt auf verfügbaren Vertraulichkeitsschutz hin.
Gesetzlich geschützte Meldungen und Offenlegungen sowie die Ausübung zwingender Rechte werden nicht beschränkt. Dies gilt insbesondere im jeweils anwendbaren Umfang für das Hinweisgeberschutzgesetz und § 5 GeschGehG. Dafür bestehen weder eine vorherige Zustimmungs- noch eine Benachrichtigungspflicht nach dieser Vereinbarung. Gesetzliche Grenzen, insbesondere beim Umgang mit Verschlusssachen, bleiben bestehen.
6. Besondere Sicherheitsanforderungen und Verschlusssachen
Diese Vereinbarung betrifft ausschließlich geschäftliche Vertraulichkeit. Sie bescheinigt keine Sicherheitsüberprüfung, VS-Ermächtigung, Geheimschutzbetreuung oder sonstige staatliche Zulassung einer Partei. Eine Ü3-Sicherheitsüberprüfung betrifft Personen; sie wird durch eine NDA weder ersetzt noch auf andere Beteiligte übertragen.
Als Verschlusssache eingestufte Informationen dürfen auf Grundlage dieser Vereinbarung nicht übermittelt werden – auch nicht über diese Website, Kontaktformulare oder gewöhnliche E-Mail. Ein entsprechender Austausch kommt erst nach gesonderter Prüfung und Erfüllung sämtlicher einschlägiger rechtlicher, personeller, organisatorischer und technischer Voraussetzungen sowie der erforderlichen Freigaben und Festlegung zulässiger Übermittlungswege in Betracht. Eine solche Prüfung oder Freigabe wird hiermit nicht zugesagt.
Kundeneigene Vertraulichkeitsvereinbarungen und zusätzliche, tatsächlich erfüllbare Schutzanforderungen können gesondert vereinbart werden. Diese Vereinbarung bewirkt keine automatische Annahme solcher Bedingungen.
7. Vertraulichkeitsvorfälle
Wird einer Partei ein unberechtigter Zugriff, Verlust oder eine unzulässige Weitergabe bekannt, informiert sie die betroffene offenlegende Partei unverzüglich, soweit rechtlich zulässig, über Art und Umfang sowie veranlasste Gegenmaßnahmen. Sie wirkt an angemessenen Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen mit. Für dabei übermittelte Angaben gelten dieselben Schutzpflichten. Gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.
8. Rückgabe und Löschung
Nach Aufforderung der offenlegenden Partei oder nach endgültigem Ende des Zwecks gibt die empfangende Partei die erhaltenen vertraulichen Unterlagen innerhalb von 30 Tagen zurück oder löscht beziehungsweise vernichtet sie einschließlich eigener Kopien und abgeleiteter Unterlagen. Auf Wunsch bestätigt sie die Durchführung in Textform.
Ausgenommen sind gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen, zur Wahrung oder Verteidigung konkreter Rechtsansprüche erforderliche Belege und technisch nicht mit angemessenem Aufwand einzeln löschbare Sicherungskopien. Diese bleiben geschützt, werden nicht für andere Zwecke genutzt und sind im Zugriff zu beschränken. Sie werden nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes beziehungsweise im regulären Sicherungszyklus gelöscht. Gesetzliche datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
9. Dauer und weitere Rechte
Jede Partei kann den weiteren Informationsaustausch jederzeit in Textform beenden. Die Zweckbindungs- und Geheimhaltungspflichten gelten für bereits erhaltene Informationen fünf Jahre nach ihrer jeweiligen letzten Offenlegung durch die offenlegende Partei. Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie darüber hinaus, solange die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses bestehen. Die Ausnahmen nach Ziffer 5 gelten während der gesamten Schutzdauer.
Keine Partei ist verpflichtet, Informationen offenzulegen, Verhandlungen fortzusetzen oder ein Immobiliengeschäft abzuschließen. Es werden keine Eigentums-, Lizenz- oder sonstigen Verwertungsrechte übertragen. Aus dieser Vereinbarung entstehen weder ein Maklerauftrag noch ein Provisionsanspruch. Ein Anspruch auf bestimmte Objektunterlagen wird nicht begründet.
Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt. Eine Vertragsstrafe oder verschuldensunabhängige Haftung wird nicht vereinbart. Datenschutzrechtliche Pflichten werden durch diese Vereinbarung weder ersetzt noch eingeschränkt.
10. Vertragsschluss und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Diese Vereinbarung kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines inhaltlich übereinstimmenden, ausgefüllten Dokuments durch vertretungsberechtigte Personen zustande. Der Austausch unterzeichneter PDF-Exemplare genügt der hier vereinbarten Form. Ein Download, eine Anfrage oder das bloße Übermitteln von Informationen schließt diesen Vertrag nicht ab.
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Eine spätere kundeneigene NDA ersetzt diese Vereinbarung nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen bestehen.
Beiderseitige Unterzeichnung
Für die Usedom Connection GmbH und für den Vertragspartner jeweils: Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift. Die vorgesehenen Felder finden Sie im PDF.