Jedes unserer Fahrzeuge ist mit einem präzisen GPS‑Modul ausgestattet, um genau zwei vertraglich vereinbarte Aspekte zuverlässig zu überwachen:
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) sowie – bei Mitarbeitereinsatz – § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz). Damit erfüllen wir alle geltenden Compliance‑Anforderungen.
Erfasst werden ausschließlich Geolokalisierungsdaten (Zeitstempel, Koordinaten, Geschwindigkeit, Kilometerstand). Weitere Fahrzeugdaten (z. B. OBD‑Informationen) speichern oder analysieren wir bewusst nicht.
Bei festgestelltem Güterverkehr oder übermäßiger Nutzung behalten wir uns eine fristlose Vertragskündigung sowie die Ferndeaktivierung des Fahrzeugs vor. Die Re‑Aktivierung erfolgt ausschließlich durch unser Service‑Team vor Ort.
Mieter informieren alle Fahrberechtigten über das GPS‑Tracking. Betroffene Personen können jederzeit von ihrem Recht auf Auskunft, Löschung oder Einschränkung nach Art. 15 ff. DSGVO Gebrauch machen. Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG werden gewahrt.
Die vollständige Datenschutz‑Vereinbarung mit allen Details steht hier zum Download bereit: Datenschutz‑Vereinbarung (PDF) Datenschutz‑Vereinbarung (PDF)